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   OLG München, 22.03.2023 - 15 U 5354/22   

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https://dejure.org/2023,6311
OLG München, 22.03.2023 - 15 U 5354/22 (https://dejure.org/2023,6311)
OLG München, Entscheidung vom 22.03.2023 - 15 U 5354/22 (https://dejure.org/2023,6311)
OLG München, Entscheidung vom 22. März 2023 - 15 U 5354/22 (https://dejure.org/2023,6311)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • BAYERN | RECHT

    BGB § 249, § 823 Abs. 2, § 826; ZPO § 522 Abs. 2
    Keine Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Motor EA 288

  • rewis.io

    Schadensersatz, Berufung, untersagung, Fahrzeug, Vertragsschluss, Erstattung, Auskunft, Schaden, Schadensberechnung, Leistung, Anrechnung, Herausgabe, Verfahren, Rechtsverletzung, Zug um Zug, Aussicht auf Erfolg, Erstattung des Kaufpreises

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Motor EA 288

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus OLG München, 22.03.2023 - 15 U 5354/22
    Die Bejahung eines Vermögensschadens unter diesem Aspekt setzt allerdings voraus, dass die durch den unerwünschten Vertrag erlangte Leistung nicht nur aus rein subjektiv willkürlicher Sicht als Schaden angesehen wird, sondern dass auch die Verkehrsanschauung bei Berücksichtigung der obwaltenden Umstände den Vertragsschluss als unvernünftig, den konkreten Vermögensinteressen nicht angemessen und damit als nachteilig ansieht (BGH, Urteil vom 25.05.2020 - ZR 252/19, BGHZ 225, 316, Rn. 46 bei juris mwN).
  • BGH, 24.01.2022 - VIa ZR 100/21

    Schadensersatz bei Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Gebrauchtwagens:

    Auszug aus OLG München, 22.03.2023 - 15 U 5354/22
    Der Geschädigte wird damit so behandelt, als wäre es ihm bei Kenntnis der wahren Sachlage gelungen, den Vertrag zu einem niedrigeren Preis abzuschließen (BGH, Urteil vom 24.01.2022 - VIa ZR 100/21, Rn. 9 bei juris).
  • BGH, 06.07.2021 - VI ZR 40/20

    Anspruch auf Ersatz des "Minderwerts" bei Kauf eines VW-Diesels mit

    Auszug aus OLG München, 22.03.2023 - 15 U 5354/22
    Er kann wirtschaftlich gesehen Rückgängigmachung des Vertrages gegenüber dem Dritten verlangen (= Kaufpreiserstattung abzüglich Nutzungsersatz Zug um Zug gegen Herausgabe des Fahrzeugs) oder, wenn er nunmehr am Vertrag festhalten will, Erstattung des objektiven Minderwerts zwischen Leistung und Gegenleistung (BGH, Urteil vom 06.07.2021 - ZR 40/20, BGHZ 230, 224, Rn. 21 bei juris).
  • BGH, 23.01.2023 - VIa ZR 724/22

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus OLG München, 22.03.2023 - 15 U 5354/22
    Auf die von der Beklagten mit Schriftsatz vom 14.02.2023 vorgelegten Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 23.01.2023 - VIa ZR 724/22 und vom 30.01.2023 - VIa ZR 663/22 wird verwiesen.
  • OLG Frankfurt, 25.04.2022 - 8 U 245/21

    Diesel-Skandal: Keine Schadensersatzansprüche für im November 2016 gekauften

    Auszug aus OLG München, 22.03.2023 - 15 U 5354/22
    Anders als etwa bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA189 ist kein Software-Update notwendig, um den Bestand der Betriebserlaubnis nicht zu gefährden (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.04.2022 - 8 U 245/21, Rn. 46 bei juris mwN).
  • BGH, 30.01.2023 - VIa ZR 663/22

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus OLG München, 22.03.2023 - 15 U 5354/22
    Auf die von der Beklagten mit Schriftsatz vom 14.02.2023 vorgelegten Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 23.01.2023 - VIa ZR 724/22 und vom 30.01.2023 - VIa ZR 663/22 wird verwiesen.
  • LG Landshut, 16.08.2022 - 24 O 1415/22

    Keine Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Motor EA 288 (hier: VW

    Auszug aus OLG München, 22.03.2023 - 15 U 5354/22
    Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Landshut vom 16.08.2022, Az. 24 O 1415/22, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.
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